unabhängige Beratung
Beratung und Planung
Beurteilung der sicheren Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen
Der Schornsteinfeger kennt sich aus in allen Fragen rund um Sicherheit, Umweltschutz und Energiesparen. Sein Wissen gibt er gern weiter:* Er informiert bei der Planung und Vorbereitung von Änderungen, Neubauten und Umbauten von Feuerungsanlagen.
* Er zeigt Alternativen zur Mängelbeseitigung bei Mängelfeststellung auf.
* Er weist auf vorbeugende Brandschutzmaßnahmen hin.Die Niedersächsische Bauordnung fordert im § 40 Abs. 8:
Feuerungsanlagen dürfen, auch wenn sie geändert worden sind, erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die Tauglichkeit der Abgasanlagen und die sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlagen bescheinigt hat!
Das Schornsteinfegerhandwerk berät bei dem Bau von Abgasanlagen und begleitet den Hausbau von der Planung bis zur Ausführung!