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SCHORNSTEINFEGERINNUNG OSNABRÜCK-EMSLAND
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Energieberatung


Energieeinsparung im Gebäudebestand



1. Energieeinsparung verbindet Ökologie und Ökonomie

1.1. Energieeinsparung ist ökologisch sinnvoll
Energieeinsparung im Gebäudebe­reich heißt Minderung des Heizenergieverbrauchs und effizientere Nutzung der eingesetzten Energie. Die Raumheizung ist in Deutschland mit ca. 49 % Anteil am Endenergiever­brauch der größte Energienutzungs­bereich.

Energieeinsparung dient der Emissionsreduzierung von Kohlendioxid (CO2). Energieeinsparung ist daher Klimaschutz.

Energieeinsparung hilft bei der Reduzierung von Schwefeldioxid (SO2) und Stickoxiden (NOX) in der Luft. Energieeinsparung trägt zur Vermeidung von Schäden an Natur und Bauwerken bei. Energieeinsparung ist daher Umweltschutz.

Energieeinsparung ermöglicht die Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger (Ressourcenschonung). Energieeinsparung trägt daher zur sicheren Energieversorgung in der Zu­kunft bei.

Energieeinsparung ist ein Einstieg in das umfassende Konzept einer "ökologisch-nachhaltigen Wirtschaft".

1.2. Energieeinsparung ist wirtschaftlich vernünftig
Ein großer Teil der technischen Po­tentiale für Energieeinsparung ist ent­gegen der landläufigen Meinung bereits heute wirtschaftlich, wenn energetische Modernisierungsmaßnahmen an ohnehin anstehende Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen gekoppelt werden. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist die Differenz der Gesamtkosten zu den ohnehin fälligen Kosten entscheidend, also der reine Mehrbedarf für die energetische Mo­dernisierung.

1.3. Energieeinsparung ist politisch geboten
Die Schonung der Reserven fossiler Energieträger durch die Industrienationen ist eine zentrale Forderung der Klimakonferenzen in Rio de Janeiro und Berlin sowie erklärtes Ziel der einzelnen Parlamente. Die Einsparung kann den Entwicklungsländern jedenfalls zum Teil zugute kommen, um dringend notwendige Industrialisierungsdefizite aufzuholen.

Auf den verschiedenen Ebenen der Herstellung, der Planung, der Verarbeitung und der Ausbildung ein grundlegender Konsens, aber auch ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch vollzogen werden kann. Durch gezielte Information ist auch der Nutzer des Gebäudes mit einzubeziehen.

2. Energieeinsparung im Gebäudebereich ist technisch machbar.

Altbau
Die wirklich großen Energieeinsparpotentiale liegen im Altbau, also im Gebäudebestand. Für jeden Gebäudetyp lassen sich unter Berücksichtigung der jeweiligen baukonstruktiven, bauphysikalischen, heizungstechnischen und wirtschaftlichen Rahmenbedin­gungen die Einsparmöglichkeiten er­mitteln, die durch marktgängige tech­nische Maßnahmen erreichbar sind.

Die vom deutschen Bundesrat und von der Bundesregierung beschlossene weitere Fortentwicklung der Wärmeschutzverordnung und der Hei­zungsanlagenverordnung zu einer "Energieeinsparverordnung - EnEV", die im Jah­re 2002 in Kraft tritt, ist ein wesentliches Instrument zur Energieein­sparung und zur Weiterentwicklung der Niedrigenergiebauweise. Als Grundsätze für die Niedrigenergiebauweise lassen sich festhalten:

1. Sehr guter Wärmeschutz der Außenbauteile
2. Luftdichtheit der Gebäudehülle und Reduzierung der Wärmebrücken
3. Kompakte Bauweise
4. Verringerung der Lüftungswärmeverluste durch Anlagentechnik
5. Moderne Anlagen für Heizen, Trinkwassererwärmung und Lüftung mit hoher Energieausnutzung.
6. Passive Nutzung von Sonnenenergie

Das Ziel der Energieeinsparverordnung 2002 muß für Wohngebäude das "50 kWh/m2a-Haus" sein, d.h. ein Gebäude, das nicht mehr als 5 Liter Öl oder 5 m3 Gas an Heizenergie im Jahr pro m2 Nutzfläche verbraucht. Dabei ist aber auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.

3. Energieeinsparung muß ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein.

Klimaschutz, Umweltschutz, Energie­sicherung sind durch Energieeinspa­rung im Gebäudebereich durch die Realisierung des großen Einsparpotentials bei der Heizwärmebereitstellung erreichbar. Energieeinsparung soll nicht durch Verzicht auf Komfort, sondern durch Steigerung der Energieeffizienz, d. h. durch opti­male Ausnutzung der aufgewendeten Energie, erreicht werden. Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, die CO2-Reduzierung um 25 bis 30 % bis 2005, ist zu schaffen, wenn 2 % des Altbaubestandes (ca. 500.000 Woh­nungen) jährlich energetisch modernisiert, d. h. durch Wärmeschutz und Heizungsanlagenerneuerung energetisch verbessert werden. Dafür ist staatliche Politik, aber vor allem die Aktivierung der Privatinitiative erfor­derlich.

Die Privatinitiative für Energieeinsparung ist vor allem abhängig von der Information, Aufklärung und Transparenz hinsichtlich der bau- und heizungstechnischen Möglichkeiten und der Wirtschaftlichkeit, z.B. in Form einer Energieberatung (Energiepaß).

Ergänzend zur Aufklärung und Beratung sind staatliche finanzielle Anreize notwendig. Diese sind als Förderprogramme oder steuerliche Erleichterungen denkbar.

Um das Ziel der Energieeinsparung zu verwirklichen, wird das gemeinsame Vorgehen aller am Bau Beteiligten notwendig sein, da bau- und heizungstechnisch hohe Anforderungen bei Herstellung und Ausführung erfüllt werden müssen. Dies gelingt nur, wenn die Industrie auf der einen Seite die entsprechend hochwertigen Produkte bereitstellt und die Anwender dieser Produkte auf der anderen Seite, also Planer und Verarbeiter, Kreativität sowie handwerkliches Können aufbringen und das Produktangebot der Industrie nutzen.

Bauproduktindustrie einschließlich der Heizungsindustrie, Planer und Verarbeiter müssen an einen Tisch, um die Umsetzung dieses hochgesteckten Zieles gemeinsam zu beraten, damit auf den verschiedenen Ebenen der Herstellung, der Planung, der Verarbeitung und der Ausbildung ein grundlegender Konsens, aber auch ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch vollzogen werden kann. Durch gezielte Information ist auch der Nutzer des Gebäudes mit einzubeziehen.

3.1 Einleitung
Der Energieverbrauch für die Beheizung der Gebäude ist nach wie vor von größter Bedeutung, da er fast ausschließlich über fossile Energieträger gedeckt wird. Heizöl, Erdgas und Kohle stellen die "Energiesäulen" dar.

Die Vorräte an Heizöl, Erdgas und Kohle sind jedoch begrenzt, und die Verbrennungsprozesse bei der Heizwärme- und Stromerzeugung führen zu erheblichen Umweltbelastungen.

3.2 Energieverbrauch und Umwelt
Infolge der Verbrennung von Öl, Gas, Kohle oder Holz werden Emissionen von Schadstoffen und Spurengasen (CO) verursacht. Schlagworte wie Treibhauseffekt, Klimakatastrophe, Waldsterben und saurer Regen benennen die wichtigsten Problemfelder .

In der öffentlichen Diskussion spielen heute die CO2-Emissionen die größte Rolle. An diese Emissionen werden auch von der Bundesregierung politische Vorgaben geknüpft. Gegenüber den im Bezugsjahr 1990 energiebedingten CO2-Emissionen von 1.023 Mio. t soll bis zum Jahr 2005 eine 25%ige Absenkung, d.h. ein Wert von 767 Mio. t erreicht werden.

Es wird deutlich, daß der Sektor Haushalte insbesondere für die CO2-Emissionen überaus bedeutsam ist.

Hier liegen die wesentlichen Verbräuche im Bereich der Raumwärme, d. h. dem Heizenergieverbrauch. Darüber hinaus ist zu beachten, daß der Sektor Kleinver­braucher zusätzlich zu ca. 50 % aus "Raumwärme" besteht. Heizenergieeinsparmaßnahmen sind deshalb wich­tige Umweltschutzmaßnahmen!

3.3 Daseinsvorsorge
Die Energiereserven in Form von Erdöl, Erdgas- und Kohle-Vorräten sind nicht unbegrenzt. Die Reichdauer bei gegenwärtiger Förderung beträgt nach heutiger Schätzung bei den

- Erdöl-Vorräten ca. 43 Jahre
- Erdgas-Vorräten ca. 67 Jahre
- Kohle-Vorräten ca. 185 Jahre

Angesichts des Wachstums der Erdbevölkerung und der daran gekoppelten Entwicklung des Energieverbrauchs muß jedoch mit einem vorzeitigen Erschöpfen der Vorräte gerechnet wer­den.

3. Fazit
Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung kommt größte Bedeutung zu. Dabei darf nicht nur der Neubaubereich betrachtet werden, da sich Maßnahmen in diesem Bereich nur langfristig auswirken. Kurz- und mittelfristige Erfolge lassen sich nur im Gebäudebestand erzielen. Auch wenn hier verwaltungs- und bautechnische Maßnahmen oft schwierig zu realisieren sind, muß der Gebäudebestand stärker in den Vordergrund rücken. Die weiteren Ausführungen konzentrieren sich deshalb auf Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung im Gebäudebestand.

Initialberatung zur Energieverbrauchsminderung durch die Holzmindener Bezirksschornsteinfegermeister



1. Energieeinsparung verbindet Ökologie und Ökonomie

1.1 Energieeinsparung ist ökologisch sinnvoll
Energieeinsparung im Gebäudebereich heißt Minderung des Heizenergieverbrauchs und effizientere Nutzung der eingesetzten Energie. Die Raumheizung ist in Deutschland mit ca. 49% Anteil am Endenergieverbrauch der größte Energienutzungsbereich.

Jeder Umgang mit Energie belastet unsere Umwelt. Energieeinsparung dient der Emissionsreduzierung von Kohlendioxid (CO2). Energieeinsparung ist daher Klimaschutz.

Energieeinsparung hilft bei der Reduzierung von Schwefeldioxid (SO2), Stickoxiden (NOX) und Staub in der Luft. Energieeinsparung trägt zur Vermeidung von Schäden an Natur und Bauwerken bei. Energieeinsparung ist daher Umweltschutz.

Fossile Energieträger lassen sich im Zeitraum des menschlichen Daseins nicht erneuern; sie sind zu wertvoll um rücksichtslos verbrannt zu werden.

Energieeinsparung ermöglicht die Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger (Ressourcenschonung). Energieeinsparung gewährleistet, daß endliche Energiereserven für nachkommende Generationen noch zur Verfügung stehen.

Energieeinsparung ist ein Einstieg in das umfassende Konzept einer "ökologisch-nachhaltigen Wirtschaft".

1.2 Energieeinsparung ist wirtschaftlich vernünftig
Ein großer Teil der technischen Potentiale für Energieeinsparung ist entgegen der landläufigen Meinung bereits heute wirtschaftlich, wenn energetische Modernisierungsmaßnahmen an ohnehin anstehende Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen gekoppelt werden. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist die Differenz der Gesamtkosten zu den ohnehin fälligen Kosten entscheidend, also der reine Mehrbedarf für die Modernisierung.

1.3 Energieeinsparung ist politisch geboten
Die Schonung der Reserven fossiler Energieträger durch die Industrienationen ist eine zentrale Forderung der Klimakonferenzen in Rio de Janeiro und Berlin sowie erklärtes Ziel der einzelnen Parlamente. Die Einsparung kann den Entwicklungsländern jedenfalls zum Teil zugute kommen, um dringend notwendige Industrieralisierungsdefizite aufzuholen.

2. Energieeinsparung im Gebäudebereich ist technisch machbar.

Die wirklich großen Energieeinsparpotentiale liegen im Altbau, also im Gebäudebestand. Für jeden Gebäudetyp lassen sich unter Berücksichtigung der jeweiligen baukonstruktiven, bauphysikalischen, heizungstechnischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Einsparmöglichkeiten ermitteln, die durch marktgängige technische Maßnahmen erreichbar sind. Energieeinsparung soll nicht durch Verzicht auf Komfort, sondern durch Steigerung der Energieeffizienz, d.h. durch optimale Ausnutzung der aufgewendeten Energie, erreicht werden.
Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, die CO2 Reduzierung um 25 bis 30 % bis 2005, ist zu schaffen, wenn 2 % des Altbaubestandes (ca. 500.000 Wohnungen) jährlich energetisch modernisiert, d.h. durch Wärmeschutz und Heizungsanlagenerneuerung energetisch verbessert werden.

Dafür ist staatliche Politik, aber vor allem die Aktivierung der Privatinitiative erforderlich. Die Privatinitiative für Energieeinsparung ist vor allem abhängig von der Information, Aufklärung und Transparenz hinsichtlich der bau- und heizungstechnischen Möglichkeiten und der Wirtschaftlichkeit. Der Hauseigentümer muß neutral über die Energieeinsparmöglichkeiten in Form einer Anstoß- bzw. Energieberatung durch den Bezirksschornsteinfegermeister welcher sich zum Gebäudeenergieberater des Handwerks qualifiziert hat beraten und motiviert werden.

Das Schornsteinfegerhandwerk möchte mit der Initial-Anstoßberatung erreichen, daß der Hauseigentümer vorrausschauend handelt und auch für künftige Generationen Sorge trägt.

3. Umsetzung der Initial-Anstoßberatung in der Innung Osnabrück - Emsland

Voller Stolz blicken die Bezirksschornsteinfegermeister der Innung auf den von ihnen absolvierten Weiterbildungslehrgang zum ?Gebäudeenergieberater des Handwerks?.

Wie Berufsbildungswart Gerd Rechtin berichtet haben seine Kollegen an der Weiterbildungsakademie des Schornsteinfegerhandwerks in Langenhagen einen 235 Stundenlehrgang besucht.

Der Lehrplan beinhaltete die Fächer Immissionsschutz, Umwelt-, Lüftungs-, Wärme- und Energietechnik, Bauphysik, Energiewirtschaftliche Beurteilung von Feuerungsanlagen sowie die EDV-technische Anwendung. Einen besonderen Platz in dem 5 Wochen Lehrgang nahm die Wärmeschutzverordnung und die grundsätzliche Betrachtung zum energiegerechten Bauen und Modernisieren ein, hierbei wurden ebenso die Themen Feuchte-, Schall, und Brandschutz behandelt.

Während des Lehrganges mussten 3 Prüfungsarbeiten: - Bauphysik, - Bauwerk und Baukonstruktion, sowie Technische Anlagen geschrieben werden. Die umfangreiche Projektarbeit wurde als Hausarbeit über 4 Wochen geschrieben und dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Hannover vorgelegt. Hier fand dann auch die mündliche Prüfung statt wo die Schornsteinfeger sodann ihr erworbenes Fachwissen unter Beweis stellen mussten.

Die Bezirksschornsteinfegermeister möchten nun ihr erworbenes Fachwissen im Interesse des Umweltschutzes und der Energieeinsparung an den Hauseigentümern weitergeben. Hierzu bieten sie den Interessenten eine Initial-Anstoßberatung zur Energieverbrauchsminderung rund um das Gebäude an.

Das Ziel ist dabei, Schwachstellen und Energieeinsparpotentiale an Haus und Heizungsanlage aufzuzeigen. Die Eigentümer sollen erläutert bekommen ob es sich lohnt, alte, emissionsträchtige Wärmeerzeugungsanlagen durch moderne, umweltschonende zu ersetzen und ggf. in einen besseren Wärmeschutz des Gebäudes zu investieren.

Die Anstoßberatung zur Energieverbrauchsminderung kann nur durch das Schornsteinfegerhandwerk flächendeckend und neutral durchgeführt werden , da der Schornsteinfeger nicht von Folgeaufträgen abhängig ist. Die Anstoßberatung wird in Anlehnung an die VDI Richtlinie 3808, Energieeinsparverordnung und an die Gebäudetypologie Niedersachsens durchgeführt. Sie mündet in einen schriftlichen Beratungsbericht, den der Kunde von seinem Bezirksschornsteinfegermeister erhält.

Nehmen Sie doch mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister Kontakt auf, er berät Sie gern!

Blower Door Messung - eine Aufgabe des Schornsteinfegerhandwerks



Energiesparen? eine Aufgabe, die uns alle angeht. Angesichts globaler Herausforderungen muss jeder einzelne hierzu einen Beitrag leisten. Zum Schutz des Klimas und der Umwelt. Denn unser Handeln heute bestimmt die Zukunft: Die Ressourcen werden knapper, gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung, damit steigt der Energiebedarf. Das heißt energiesparendes Bauen und Wohnen gilt für jeden Bauherrenfrau.
Denn gerade im Bereich Wohnungsbau bestehen erhebliche Energieeinsparpotentiale. In Deutschland verbrauchen die privaten Haushalte rund ein Drittel der Endenergie, 90 Prozent davon wenden sie allein für die Bereiche Heizung und Warmwasser auf.

Zentraler Ansatz bei der Einsparung von Energie und somit zur Vermeidung von Kohlendioxid im Wohnbereich ist der Wärmeschutz. Bei den heutigen verbesserten Wärmedämmstandards spielt das Thema Luftdichtheit eine besondere Rolle.

Die Luftdichtheit von Gebäuden ist die Voraussetzung für die Effizienz aller Maßnahmen zur Reduzierung von Heizwärmeverlusten.

Die Forderung nach Luftdichtheit ist seit vielen Jahren bereits formuliert und für alle Bauschaffenden eindeutig und verbindlich festgelegt. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist in der Vergangenheit jedoch oft "vergessen" worden. Häufig wird die Bedeutung der Luftdichtheit unterschätzt.
Luftdichtigkeit als Qualitätsmerkmal

Verhinderung von Bauschäden durch Tauwasser
Ein 4- bis 5-köpfiger Haushalt produziert so viel Wasserdampf in einer Woche, dass man damit eine Badewanne füllen könnte (abhängig auch von Zimmerpflanzen, Haustieren, Luftbefeuchter etc.).

Falls +20°C warme und feuchte Raumluft durch Lecks in der Luftdichtigkeitsschicht in die Wärmedämmung bzw. in die Holzkonstruktion eindringt und dort auf -10°C kalte Außenluft trifft und abkühlt, fallen pro m3 Luft max. 15,1 g Tauwasser an; denn +20°C warme Luft kann max. 17,3 g/m3 Wasser aufnehmen, -10°C kalte Luft nur max. 2,2 g/m3.

Nasse Materialien verlieren massiv an ihrer Dämmfähigkeit, nasse Holzteile werden vom Schimmelpilz befallen und verrotten. Die Reparatur solcher Bauschäden ist sehr zeitaufwendig und teuer.

Höherer thermischer Komfort
Wenn kalte Außenluft durch größere Lecks in den Aufenthaltsbereich strömt, kommt es in der Wohnung zu Zugerscheinungen. Kritisch sind Undichtigkeiten auf der vom Wind angeströmten Seite und wegen des Warmluftauftriebs solche im unteren Teil der Wohnung. Strömt kalte Außenluft in Fußbodennähe ein, dann entsteht ein Kaltluftsee, weil sich die schwere kalte Luft nur langsam mit der leichteren Warmluft mischt. Dicht zu bauen, insbesondere auch in Fußbodennähe, verhindert Zugerscheinungen und erhöht somit die thermische Behaglichkeit.

Höhere Luftqualität
Das Einströmen von Kellerluft, die mit radioaktiven Radon (aus dem Erdgestein) oder mit Schimmelsporen belastet sein kann, sowie das Einströmen von möglicherweise staubbelasteter Luft aus einem Dämmstoff in den Wohnbereich kann ebenfalls durch eine luftdichte Gebäudehülle verhindert werden.

Verringerter Heizenergieverbrauch
Dieses ist für den Schornsteinfeger der bekannteste und meistdiskutierte Vorteil des luftdichten Gebäudes. Der Luftwechsel ist im Winter in undichten Häusern weitaus höher, als er aus hygienischen Gründen notwendig wäre. Dementsprechend hoch ist der Heizenergieverbrauch.
Definition und Messverfahren für die Luftdurchlässigkeit der Wärme-übertragenden Umfassungsfläche

Zur Messung der Luftdurchlässigkeit wird ein Differenzdruckverfahren, das sogenannte "Blower-Door-Messverfahren" angewandt.

Für die Messung der Luftdurchlässigkeit einer Wohnung oder eines Gebäudes wird ein Ventilator (Blower door) luftdicht in einen Tür- oder Fensterrahmen eingebaut. Dies geschieht mit Hilfe einer Spezialfolie, einem Spannrahmen und Abdichtungsmaterialien. Im Gebäudeinneren wird mit Hilfe eines drehzahlgeregelten Ventilators eine definierte Druckdifferenz zur Außenluft erzeugt. Der vom Ventilator geförderte Volumenstrom ist dann genauso groß wie der Gesamtvolumenstrom durch alle Leckagen und damit ein Maß für die Luftdurchlässigkeit bzw. Luftdichtheit der Gebäudehülle.

Volumenbezogene Luftdurchlässigkeit

Zeitpunkt der Messung
Die Messung sollte dann durchgeführt werden, wenn die luftdichten Schichten eingebaut und ihre Anschlüsse hergestellt worden sind; jedoch sollten die luftdichten Schichten und deren Anschlüsse noch nicht mit Deckschichten bekleidet sein. Das heißt z.B., dass die Innenschale im Dachbereich noch nicht angebracht ist.

Bewertung der Luftdurchlässigkeit

Als volumenbezogene Luftdurchlässigkeit wird die bei 50 Pa Druckdifferenz gemessene Luftwechselrate n50 definiert.
Der Volumenstrom der Luftdurchlässigkeit V50 stellt den Ausgangswert für die Berechnung weiterer Kennwerte des Gebäudes dar.
Lecksuche
Bei einem Unterdruck von 50 Pascal (Pa) im Gebäude werden leckverdächtige Stellen, also Fugen, Anschlüsse und Durchdringungen mit einem Luftgeschwindigkeitsmessgerät (Thermoanemometer) abgesucht. Sofern es draußen nicht warm und feucht ist, wird in der Praxis oft zunächst mit den Fingern geprüft, ob Zugerscheinungen zu spüren sind.

Dokumentation der Messergebnisse
Zulässige Werte für die Dichtheit von Gebäuden sind in der DIN V 4108 Teil 7 Stand November 1996 genannt. Sie hängen von der Art der Raumbelüftung ab: Häuser mit mechanischer Lüftungsanlage müssen dichter sein als solche mit Fensterlüftung.
Gebäudetypmax. volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50
Sehr hohe Dichtigkeit der Gebäudehülle
- Gebäude für den Einsatz mechanischen Abluftanlagen,
je Stunde (h-1)
als auch bei Zuluft- Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung.
- Niedrigenergiehäuser mit Fensterlüftung
- Gebäude in windexponierter Lage
< 1,0
Hohe Dichtigkeit der Gebäudehülle
- Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (gem. EnEV)
< 2,0
Mittlere Dichtigkeit der Gebäudehülle
- Gebäude für natürliche Belüftung z.B. Fensterlüftung
< 3,0
Mittlere bis mäßige Dichtigkeit der Gebäudehülle3,0 > 4,5
Unzureichende Dichtigkeit der Gebäudehülle> 4,5

Die Ergebnisse der Untersuchung werden am Bau markiert, mündlich erläutert und mit einem schriftlichen Bericht mit Fotos dokumentiert.

Die wichtigsten Daten der Luftdurchlässigkeitsmessung eines Gebäudes werden in einem Aufnahmeprotokoll und die aus den errechneten Kennwerten und deren Bewertung in einem Ergebnisprotokoll festgehalten.

Das Aufnahmeprotokoll enthält wichtige Angaben zum untersuchten Gebäude bzw. zur untersuchten Wohnung. Dazu kommen die Messbedingungen und die Messwerte bei Unter- und Überdruck. Unerlässlich ist eine Auflistung der Orte großer und mittlerer Leckagen. Im Ergebnisprotokoll sind wichtigste Kennwerte wie der Volumenstrom der Luftdurchlässigkeit V50 , die volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 und die äquivalente Leckagefläche A50 aufgeführt.

Für die Bauherrschaft sind besonders die Hinweise zur Bewertung dieser Kennwerte wertvoll. Diesen Hinweisen ist beispielsweise auch zu entnehmen, ob eine Nachdichtung erfolgen und welche volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 dadurch erreicht werden soll.

Zusammenfassung

Die wesentlichsten Gründe für eine luftdichte Gebäudeumfassungsfläche sind:

- Vermeidung unnötiger, zusätzlicher Lüftungswärmeverluste
- Vermeidung von Feuchtschäden über eine Tauwasserbildung im Bauteilquerschnitt, hervorgerufen durch einen konvektiven Wasserdampftransport
- Vermeidung von Zuglufterscheinungen, als wesentliche Voraussetzung für ein behagliches Innenraumklima
- Verbesserung des Luftschallschutzes der Bauteile (Außen- und Innenbauteile)

Die Luftdichtheit eines Gebäudes ist eine zwingende Notwendigkeit. Der hygienisch erforderliche Mindestluftwechsel darf nicht über Undichtheiten in den Außenbauteilen sichergestellt werden.

Wohngebäude sind langlebige Wirtschaftsgüter. Ihre Nutzungsdauer kann 100 Jahre und mehr betragen. Das heißt: Ein heute errichtetes Haus bestimmt auf Jahrzehnte die Größenordnung des Energieverbrauchs und damit auch der Umweltbelastung.

Für die Blower-Door-Messung ist Ihr Bezirksschornsteinfegermeister der kompetente Ansprechpartner. Bitte rufen Sie uns an, falls ich Ihr Interesse für diese Qualitätssicherungs- und Umweltschutzmaßnahme geweckt habe.

Ein "guter Rat" ist es, Ihren bev. Bezirksschornsteinfeger bereits in der Planungsphase der Feuerstätte, des Schornsteines oder des neuen Hauses einzubinden. Er ist Ihr Partner in allen Fragen der Energieeinsparung, des Immissionsschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes.

Ausbildung

Beruf Schornsteinfeger

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