Interner Bereich

Hier finden Sie Ihren
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


SCHORNSTEINFEGERINNUNG OSNABRÜCK-EMSLAND
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
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Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein

Der Vorstand

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Informationen zum
Vorstand der Innung

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Öffentliche Ausschreibung

Ausschreibung eines Kehrbezirkes
 
 
Im Landkreis Emsland ist der Kehrbezirk OS/EL-01-07 Börger zum
01.03.2025 mit einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger(m/w/d) zu besetzen.
 
Die Ausschreibung des Kehrbezirkes erfolgtauf Grundlageder §§ 9,9a Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz(SchfHwG).
 
Der vollständige Ausschreibungstext wird als PDF-Datei auf der Internetseite unter:
 
https://www.emsland.de/ausschreibungen
 
veröffentlicht.
 
Meppen,den 25.11.2024
 
 
Landkreis Emsland 
DerLandrat

Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung
 
Der Landkreis Osnabrück schreibt zum 01.01.2025 die Tätigkeit als
 
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger(m/w/d)
 
 
 
für den Bezirk OS-EL-06-22Georgsmarienhütte III bis längstens zum 31.12.2031 öffentlich aus.
 
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage des §9 Satz2Nr.2 Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz(SchfHwG).
 
Der vollständige Ausschreibungstext wird alsPDF-Datei aufder Internetseite unter:
 
https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/bekanntmachungen sowie auf der Internetseite www.bund.de veröffentlicht.
 
Osnabrück, den 08.11.2024
 
Landkreis OsnabrückDie Landrätin
I.A.Wehmeyer

Mit guter Beratung Energie sparen!

Energieminister Meyer: „Mit guter Beratung Energie sparen, Kosten senken und das Klima schützen“
– Land fördert kostenfreie Energie-Beratung für privates Wohneigentum mit 7,6 Millionen Euro –
PI 007/2023
Die Gas- und Energiekrise, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst wurde, hat den Handlungsbedarf beim Energiesparen nochmal deutlich vergrößert. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrem Nachtragshaushalt erhebliche Mittel bereitgestellt, um mögliche Härten abzufedern, Menschen und Betriebe von Kosten zu entlasten, die Transformation der niedersächsischen Wirtschaft zu beschleunigen und ein zusätzliches Energieberatungsangebot auf den Weg zu bringen.
„Mit guter Beratung, etwa durch das regionale Handwerk, können mit einfachen Mitteln oft erhebliche Kosten eingespart und der Umstieg auf Erneuerbare Wärme gefördert werden. Eingesparte Energie entlastet den Geldbeutel und hilft gleichzeitig, das Klima zu schützen“, sagte Umwelt- und Energieminister Christian Meyer. Mit den Mitteln aus dem ersten Nachtragshaushalt kann daher für private Wohneigentümerinnen und -eigentümer die Energieberatung deutlich verbessert werden.
Den Auftakt macht Anfang Februar 2023 die „Energiespar-Beratung Private Wohngebäude“, die das Niedersächsische Umweltministerium mit 7,6 Millionen Euro fördert. Die Beratung wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) landesweit durchgeführt und wendet sich an Eigentümer von privat genutztem Wohnraum. Für die Umsetzung stehen aktuell bereits zusätzlich über 600 Energieberaterinnen und Energieberater, vorwiegend aus den Reihen des Schornsteinfegerhandwerks, zur Verfügung.
Umwelt- und Energieminister Christian Meyer: „Gute, qualifizierte Energieberatung ist der Schlüssel für wirklich erfolgreiches Energiesparen. Denn viele Sparmaßnahmen greifen ineinander und bauen aufeinander auf. Mit der neuen landesweiten Energiespar-Beratung wollen wir insbesondere auch in die Regionen Niedersachsens gehen, in denen bislang ein eher geringes Angebot bestand.“
Die Beratung soll Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen, wie sie kurzfristig Energie und Kosten einsparen können. Teil der Beratung ist dazu ein energetischer Hauscheck mit einer abschließenden Heizungsvisite, um Einsparpotenziale an der Gebäudehülle und im Heizungsbetrieb zu identifizieren. Außerdem kann geprüft werden, ob sich das Haus für den Betrieb einer Wärmepumpe eignet.
Lothar Nolte, Geschäftsführer der KEAN: „Die KEAN hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit regionalen Partnerorganisationen und der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein breites Angebot für Energieberatungen in Niedersachsen geschaffen. Auf diese Weise wurden bislang schon 4.000 - 6.000 Beratungen pro Jahr für private Gebäudeeigentümer durchgeführt. Diese Erfahrungen wollen wir nutzen, um mit der „Energiespar-Beratung Private Wohngebäude“ kurzfristig ein größeres, zusätzliches Beratungsangebot zu schaffen. Denn angesichts der besonderen Herausforderungen der Energiekrise müssen schnell sehr viele Haushalte erreicht werden – auch mit der Unterstützung der zusätzlichen Energieberaterinnen und -berater aus dem Schornsteinfegerhandwerk.“
Start der Beratungen ist für Anfang Februar geplant. Für die privaten Wohneigentümerinnen und -eigentümer sind die Beratungen kostenfrei und sie können mit einem neuen digitalen Erfassungs- und Abrechnungssystem von den Energieberaterinnen und -beratern schnell und einfach umgesetzt werden.
Weitere Informationen unter: www.klimaschutz-niedersachsen.de/energiesparberatung-pw Dort finden Interessierte ab dem 06.02.2023 auch eine Liste von Beraterinnen und Beratern, die für einen Termin auch direkt kontaktiert werden können.

Qualitätssiegel

Ob ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zertifiziert ist, erkennen Verbraucher an diesem Logo. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten gehören Bauabnahmen, die Feuerstättenschau sowie die Erstellung des Feuerstättenbescheids.

Ob ein Schornsteinfegerbetrieb mit seinen privatwirtschaftlichen Dienstleistungen zertifiziert ist, erkennen Verbraucher an diesem Logo. Zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen zählen die Messungen und Überprüfungen nach 1. BImSchV und KÜO sowie die Reinigungen nach KÜO.

Ausbildung

Beruf Schornsteinfeger

Informationen zur
Ausbildung zum Schornsteinfeger

Veranstaltungen

Termine

Aktuelle Termine
und Veranstaltungen